Seit vergangenem Jahr steht allen Menschen mit einer Pflegestufe oder einer
Demenzerkrankung die Möglichkeit offen, über die Pflegeversicherung
sogenannte Nachbarschaftshelfer zu finanzieren. Diese Helferinnen oder
Helfer können Hilfsbedürftige etwa bei Arztbesuchen betreuen, für sie
einkaufen, Gartenarbeiten übernehmen oder ihnen vorlesen. Pflegerische
Tätigkeiten, die typischerweise von Pflegediensten oder Angehörigen
geleistet werden, sind nicht förderfähig.

»In unseren Beratungen stellen wir regelmäßig fest, dass es an solchen
Angeboten der zusätzlichen Unterstützung fehlt«, erklärt Lennart Sandvoss
vom Pflegestützpunkt im Kreis Nordfriesland. Aus diesem Grund bietet der im
Kreisgesundheitsamt angesiedelte Pflegestützpunkt gemeinsam mit dem
Kompetenzzentrum Demenz vom 14. bis zum 16. April 2016 in Niebüll eine
Schulung zur Qualifikation von Nachbarschaftshelfern an.

Der Bedarf an nachbarschaftlicher Hilfe zeigt sich etwa am Beispiel der
79-jährigen Elisabeth Petersen (Name geändert), die ihren Lebensabend allein
auf ihrem kleinen Resthof verbringt. Aufgrund ihrer Osteoporose und einer
Herz-Kreislauf-Erkrankung wird sie von ihren Angehörigen und einem
ambulanten Pflegedienst unterstützt. Doch weil sie selbst berufstätig sind,
können ihre Angehörigen Arbeiten wie das Fensterputzen oder Fahrten zur
Fußpflege nicht regelmäßig übernehmen. Häufig springt ein freundlicher
Nachbar ein, ohne Geld dafür zu nehmen.

Nach den gesetzlichen Regelungen der Pflegeversicherung steht der Seniorin
ein monatlicher Grundbetrag von 104 Euro für solche zusätzlichen Betreuungs-
und Entlastungsleistungen zu. Damit könnte sie ihren Nachbarn für seine
häuslichen Hilfeleistungen mit einem Betrag von bis zu acht Euro pro Stunde
finanziell entschädigen. Für den Nachbarn wäre eine Aufwandsentschädigung
bis zu 2.400 Euro jährlich im Rahmen des Freibetrages für ehrenamtliche
Tätigkeiten als Übungsleiter steuerfrei.

Nachbarschaftshelfer müssen volljährig sein, dürfen nicht in häuslicher
Gemeinschaft mit der anspruchsberechtigten Person leben und nicht bis zum
zweiten Grad mit ihr verwandt sein. Darüber hinaus ist eine anerkannte
Kurzschulung zu absolvieren oder eine Qualifikation im pädagogischen oder
gesundheitlichen Sektor nachzuweisen.

Eine solche Kurzschulung findet in Niebüll statt: Über einen Zeitraum von 20
Stunden werden unter anderem Grundlagen zum Umgang mit hilfebedürftigen
Menschen vermittelt. Die Kosten der Schulung werden in der Regel von der
Pflegekasse des Nachbarschaftshelfers übernommen. Nähere Informationen zur
Anmeldung und zum Kursangebot gibt Lennart Sandvoss unter Tel. 04841 897023.