Nordfriesland. Im Husumer Stadtgebiet verzeichnet der Kreis Nordfriesland jetzt insgesamt 61 mit dem Coronavirus infizierte Personen. Davon sind 19 seit Montag hinzugekommen. „Damit liegen wir im Kreisgebiet bei mehr als 50 neu Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb einer Woche und sind verpflichtet, zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung der Pandemie zu ergreifen“, berichtet Landrat Florian Lorenzen. „Sie gelten jedoch nur für das Stadtgebiet Husum samt Rödemis und Schobüll, aber nicht für den Rest des Kreisgebietes“, betont der Verwaltungschef.

Folgende Regelungen hat der Kreis über die am Dienstag bereits bekanntgegebenen Einschränkungen hinaus getroffen:

  • Die Pflicht, in der Innenstadt eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, bleibt bestehen. Zusätzlich gilt die Maskenpflicht ab dem 30. Oktober auch in den allgemeinbildenden Schulen, Förderzentren, berufsbildenden Schulen, Ergänzungs- und Ersatzschulen sowie in Schulen und Einrichtungen der dänischen Minderheit: Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte sowie sonstige an der Schule tätige Personen müssen auch innerhalb der Unterrichtsräume und in anderen einer Kohorte zugewiesenen Bereichen eine Maske aufhaben.
  • Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum mit mehr als zehn Personen sind untersagt, bisher lag die Grenze bei 15 Teilnehmern.
  • Veranstaltungen im privaten Wohnraum und Garten dürfen nur noch mit höchstens zehn statt 15 Personen einschließlich der Gastgeber stattfinden.
  • Sport innerhalb und außerhalb von Sportanlagen ist ebenfalls nur noch mit höchstens zehn Teilnehmern oder Wahrung des Mindestabstandes möglich. Höchstens 100 Zuschauer sind erlaubt.
  • Bei Sportarten, bei denen es gar nicht zu einer Unterschreitung der Abstände kommt (zum Beispiel beim Schwimmen oder beim Individualtraining im Fitness-Studio), bleibt alles beim Alten, es sei denn, die Gegebenheiten vor Ort lassen Abstände und Trennung nicht zu.
  • Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivität ohne feste Sitzplätze, aber mit festgelegtem Teilnehmerkreis wie Feste, Empfänge, Führungen und Exkursionen, dürfen eine Teilnehmerzahl von zehn (bisher 25) Personen nicht überschreiten – unabhängig davon, ob sie außerhalb oder innerhalb geschlossener Räume stattfinden.
  • Märkte und vergleichbare Veranstaltungen im öffentlichen Raum wie Messen, Flohmärkte oder Landmärkte dürfen innerhalb und außerhalb geschlossener Räume von höchstens 100 Personen gleichzeitig besucht werden; bisherige Grenze: 250 drinnen, 500 draußen. Wochenmärkte dürfen mit Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin stattfinden.
  • Die Höchstzahl von 100 Personen gilt ebenso für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit festen Sitzplätzen wie Konzerte, Vorträge, Lesungen, Theater, Kinos und Autokinos.

Veranstalter können beim Gesundheitsamt des Kreises Nordfriesland Ausnahmegenehmigungen beantragen – wenn sie ein Hygienekonzept vorlegen und begründen können, dass die Beschränkungen im Einzelfall eine besondere Härte darstellen und dass die Belange des Infektionsschutzes nicht überwiegen.

Die Allgemeinverfügung des Kreises gilt ab dem 30. Oktober bis einschließlich zum 8. November 2020. Eine Verlängerung oder ein vorzeitiger Widerruf sind in Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen möglich. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Der vollständige Text samt einer Begründung der einzelnen Regelungen ist unter www.nordfriesland.de/amtsblatt zu finden.

Bund und Land haben weiterreichende Regelungen angekündigt, die am 2. November in Kraft treten werden.

 

Quelle Kreis NF/ Foto : pinterest