Wegen Geflügelpest: Kreis Nordfriesland ordnet Aufstallung an
Wegen vermehrten Auftretens der Geflügelpest ordnet der Kreis Nordfriesland in einer Mitteilung das Aufstallen der Tiere an. Nicht alle Halter sind von der Anordnung, die ab dem 28. Oktober gilt, betroffen.
Der Kreis Nordfriesland ordnet die Aufstallung von Geflügel an. (Symbolbild) | Foto: YL Lai/unsplash
Eiderstedt. In der letzten Woche wurde bei mehreren Wildvögeln sowie in einer Kleinsthaltung im Kreis Nordfriesland eine Geflügelpest-Infektion festgestellt, wie der Kreis Nordfriesland mitteilt. Daher ordnet das Veterinäramt des Kreises die Aufstallung sämtlichen Geflügels im Kreisgebiet ab dem 28. Oktober an.
Die Anordnung bezieht sich auf sämtliches Geflügel, explizit aller gehaltenen Vögel der Arten Hühner, Gänse, Enten, Truthühner. Die Aufstallungsanordnung gilt laut Mitteilung für die Inseln und Halligen sowie entlang der Küsten und nahe größerer Gewässer in einem Radius von drei Kilometern. „Im gesamten restlichen Kreisgebiet gilt die Pflicht zur Aufstallung für alle Geflügelhaltungen mit mehr als 50 Tieren“, erklärt Hans-Martin Slopianka, Pressesprecher des Kreises Nordfriesland.
22 Hühner auf Hallig verendet
Grund für die Anordnung ist das Auftreten der Seuche auf einem Kleinstbetrieb auf einer der Halligen, wie der Kreis mitteilt. Demnach meldete ein Tierhalter zu Beginn der letzten Woche eine erhöhte Sterblichkeit in seinem Bestand. Es handele sich um einen privaten Halter von 22 Tieren. Alle Tiere verendeten demnach noch vor der amtlichen Feststellung an der Tierseuche. Aufgrund der Haltungsform verzichtet das Veterinäramt auf die Anordnung von Restriktionszonen.
Außerdem kam es laut Mitteilung an diesem Wochenende zu einem Ausbruch im Kreis Segeberg sowie einem in Wanderp im Kreis Schleswig-Flensburg. Der Ausbruch in der Hausgeflügelhaltung in Wanderup habe zur Folge, dass ein Teil der dortigen Restriktionszonen in den Kreis Nordfriesland hineinragt. Das Husumer Veterinäramt ordnete daher am 27. Oktober 2026 die Bildung einer Überwachungszone in Teilen der Ämter Viöl und Mittleres Nordfriesland an.
Gleichzeitig mit der Rückkehr der Zugvögel sei auch in diesem Jahr die Anzahl der Totfunde sprunghaft angestiegen. Bei fast allen der beprobten Tiere wurde die hochpathogene Variante der aviären Influenza (Geflügelpest) amtlich festgestellt. Die Anzahl der Totfunde und der Nachweise in Wildvögeln sowie der aktuelle Ausbruch in einer Hühnerhaltung zeigen laut Kreis, dass die Tierseuche sich erneut ausbreitet.
Veterinäramt fordert Geflügelhalter auf, Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen
Grundsätzlich fordert das Veterinäramt alle Tierhalter auf, die eigenen Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Informationen zum Thema Biosicherheit erhalten die Halter laut Mitteilung unter anderem auf der Internetseite des Friedrich-Löffler-Instituts (https://t1p.de/3yunu).
Die beiden Allgemeinverfügungen des Kreises zur Aufstallungspflicht und zur Bildung einer Überwachungszone sind unter www.nordfriesland.de/Bekanntmachungen zu finden. Sie enthalten jeweils einen Link zu einer zoombaren Karte.
Es besteht die Möglichkeit auf Genehmigung von Ausnahmen zur Aufstallung. Hierzu kann ein schriftlicher Antrag per Mail an das Veterinäramt gestellt werden.
PM Kreis Nordfriesland
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