Urteil des Bundesverwaltungsgerichts

Zweitwohnungssteuer in Tönning rechtmäßig

Inhaber von Zweitwohnungen in Tönning müssen die Steuer weiterhin zahlen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die kommunale Satzung sowie deren Anpassung im laufenden Verfahren als rechtmäßig.

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Erhebung der Zweitwohnungssteuer der Stadt Tönning für rechtmäßig erklärt. Damit bestätigten die Richter die Urteile der Vorinstanzen des Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts Schleswig.

Eine Zweitwohnungsbesitzerin hatte gegen die Erhebung geklagt und die Festsetzung als willkürlich bezeichnet. Das Gericht wies dies in der mündlichen Begründung ab: Sowohl die Satzung als auch die Maßstäbe zur Berechnung – darunter Lage, Baujahr, Wohnfläche und Gebäudetyp – entsprechen dem rechtlichen Rahmen. Auch eine Anpassung der Satzung während des laufenden Verfahrens war zulässig. Die schriftliche Urteilsbegründung wird in den kommenden Wochen erwartet.

Amtsdirektor Matthias Hasse zeigt sich zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens: „Die Tourismusorte wie die Stadt Tönning halten Infrastruktur nicht nur für die Einheimischen vor. Dass sich auch Inhaber von Zweitwohnungen finanziell an den gemeindlichen Aufgaben beteiligen müssen, ist ein wichtiger Beitrag für die Haushalte dieser Kommunen.“

Dass die Festlegungen in der Satzung nun höchstrichterlich bestätigt wurden, gibt Rechtssicherheit für alle Bescheide, die auf dieser Grundlage erlassen werden, so Hasse. Dies gilt auch für die anderen Gemeinden des Amtes Eiderstedt, bei denen gleichlautende Satzungen zur Anwendung kommen.

Genutzte Quelle: