Der Arbeitskreis Managementplan für das Vogelschutzgebiet auf Eiderstedt tagte kürzlich, um die Anforderungen und Maßnahmen für das laufende Jahr zu besprechen.

Ein Schwerpunkt wird in diesem und in den kommenden Jahren die naturverträgliche Grabenentwicklung und -unterhaltung in Eiderstedt sein. Hierzu berichtete Franz Brambrink von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Nordfriesland, dass entsprechende Fördergelder vom Land Schleswig-Holstein zum Abruf bereit stehen. Zu den Maßnahmen gab es bereits im Jahr 2014 ein Pilotprojekt, das erfolgreich umgesetzt werden konnte.

Das gesamte Grabensystem in Eiderstedt mit zirka 4.500 Kilometern Parzellengräben und weiteren rund 900 Kilometern Verbandsgewässern bietet ein erhebliches Potenzial für die biologische Artenvielfalt in den Grabensystemen und angrenzenden Flächen. Die privateigenen Parzellengräben unterliegen keiner Unterhaltsverpflichtung durch den Eigentümer, die – im Gegensatz zu früheren Jahren – für eine regelmäßige Unterhaltung ihrer Gräben keine Veranlassung mehr sehen, da die Gräben als Einzäunung und/oder als Viehtränke keine Bedeutung mehr haben. Aus ökologischen Gesichtspunkten weisen diese nicht regelmäßig unterhaltenen, verschlammten und größten Teils verschilften Parzellengräben eine geringere Artenvielfalt aus und sind auch für den Wiesenvogelschutz ein Hemmnis. Derartige Gräben nehmen auf Eiderstedt einen Anteil von geschätzt 75 Prozent und mehr ein.

Um diese Situation langfristig zu verbessern, gibt es Überlegungen im Arbeitskreis, den Flächenbewirtschaftern auf Eiderstedt die Teilnahme an dem Programm unter Federführung des Kreises Nordfriesland und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) ab 2017 wieder anzubieten. Interessierte Flächenbewirtschafter können sich ab sofort an den DHSV Eiderstedt (04862-10446-15) oder Claus Ivens (04861-237, Vorsitzender des Weideland Verein Eiderstedt) wenden, um Parzellengräben an dem Programm anzumelden. Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass die Gräben nach ökologischen Gesichtspunkten entwickelt werden. Dies umfasst die Möglichkeiten der Wasserrückhaltung, die Einhaltung einer ganzjährigen Mindestwassertiefe sowie die Bereitschaft zur Abflachung der Grabenkanten und einer zaunlosen Beweidung. Alle Fragen werden in einem mündlichen Gespräch geklärt. Die Umsetzung ist ab August 2017 vorgesehen.

Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am 14. November statt und wird erstmals öffentlich sein. „Da sind wir schon einmal auf die Resonanz gespannt“ sagt der Vorsitzende des Arbeitskreises, Herbert Lorenzen.