Umwelt: Naturschützer beobachten neue Lust auf Natur mit SorgeVon Eider-Kurier22.05.2020, 11.56 UhrFoto: Foto: Umweltministerium Schleswig-Holstein Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Das Naturerleben sollte sich nicht zum Leidwesen der Tiere und Pflanzen auswirken.“ Die Corona-Krise hat bei vielen Menschen eine neue Lust auf Natur geweckt. Zu wahren Besuchermagneten haben sich in den vergangenen Wochen etliche Naturschutzgebiete entwickelt. Weil während der Covid-19-Pandemie viele der üblichen Freizeitaktivitäten derzeit unmöglich sind, ist auch in Schleswig-Holstein eine große „Entdeckerlust“ der Bürger auszumachen. Dass dabei Aspekte des Natur- und Umweltschutzes bisweilen zu kurz kommen, beobachten Naturschützer jedoch mit Sorge. Umweltminister Jan Philipp Albrecht: „Den Frühling in Wald und Wiesen zu erleben, dabei Tiere zu beobachten und bei schönem Wetter aktiv die Tage draußen zu genießen, ist etwas Wunderbares. Das Naturerleben gehört zu den erklärten Zielen des Naturschutzes. Allerdings sollte sich dies nicht zum Leidwesen der Tiere und Pflanzen auswirken.“ Albrecht freut sich über das wachsende Interesse an der Natur, bittet Naturliebhaber allerdings, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Dass in vielen Schutzgebieten, Wäldern und Küstenregionen im Norden momentan derart viele Menschen unterwegs sind, führt zu Stress bei scheuen Tieren, die zumeist damit beschäftigt sind, sich um ihren Nachwuchs zu kümmern. So sind beispielsweise Rehe oder Vögel sehr lärmempfindlich; sie reagieren auf Menschen und Hunde mit Stress – insbesondere, wenn diese die Wege verlassen. Welche Regeln es zu beachten gilt? In Naturschutzgebieten dürfen Wege nicht verlassen werden, Hunde sind anzuleinen, Tiere dürfen nicht gestört und Pflanzen nicht gepflückt werden, da viele von ihnen unter Naturschutz stehen. Zu beachten sind die Schilder und Tafeln, die oftmals am Eingang der Naturschutzgebiete aufgestellt sind. In Wäldern sind die Hunde zum Schutz des Wildes anzuleinen und dürfen nur auf den Wegen mitgeführt werden. An den Stränden mit regem Badebetrieb sind bis zum 31. Oktober das Reiten und das Mitführen von Hunden verboten; für Hundebesitzer gibt es vielerorts ausgewiesene Hundestrände. Ein Abweichen von diesen Regelungen stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden. Weitere Informationen Ein Faltblatt fasst den Rahmen für den guten Umgang mit Hunden im Freien zusammen und kann im Internet abgerufen werden: http://www.umweltdaten.landsh.de/nuis/upool/gesamt/bis_faltblaetter/mit_hunden_in_der_landschaft.pdf Quelle/Foto: Umweltministerium